(Stand: Oktober 2024)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vom Catering by Mohr GmbH & Co. KG angebotenen Leistungen. Für das Zustandekommen eines Vertrages bedarf es der schriftlichen Bestellung durch den Kunden (das Wort Bestellung/Beauftragung in der Mail löst direkt eine/n Bestellung/Auftrag aus). Eine schriftliche Bestätigung seitens des Catering by Mohr GmbH & Co. KG ist nicht notwendig, kann aber seitens des Kunden angefordert werden.
Angebote
Unsere Angebote erstellen wir für unsere Kunden unverbindlich. Angebote, die die Anmietung einer Location und/oder unserer Fahrzeuge beinhalten, haben eine Gültigkeit von 2 Wochen. Bestellungsanfragen müssen mindestens 8 Werktage im Voraus bestellt werden. Bei einem Umfang von über 100 Personen muss die Bestellung mindestens 14 Werktage im Voraus aufgegeben werden. Angebotsannahmeschluss ist freitags 10 Uhr.
Bestellungen
Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und anerkannt zu haben.
Bitte beachten Sie, dass unsere Lieferkapazitäten begrenzt sind, da wir jeder Bestellung die maximale Aufmerksamkeit und Sorgfalt zukommen lassen möchten. Alle Gerichte werden ausschließlich auf Bestellung frisch zubereitet, damit wir Ihnen die Qualität garantieren können, für die unser Unternehmen steht. Bestellen Sie daher so früh wie möglich, damit wir Ihnen Ihren Wunschtermin zusichern können.
Für einen reibungslosen Ablauf benötigen wir genaue Anlieferungs-/Abholungszeitfenster, Mobilnummer des Ansprechpartners vor Ort, den exakten Lieferort und die korrekte Rechnungsanschrift (s. auch Lieferung/Lieferbedingungen). Auf mehrfachen Wunsch unserer Kunden haben wir unsere neue Karte im „Baukastensystem“ erstellt. Sie haben so die Möglichkeit, Ihr Buffet selbst zusammen zu stellen. Alle Komponenten, auch Fingerfood und Grillware unterliegen einer Mindestbestellmenge von 10 Stück pro Sorte.
Für Mindermengenbestellungen erheben wir einen Zuschlag i.H.v. 25 %. Bei einem Auftragswert unter 200,- € erheben wir eine Liefergebühr, die Kosten errechnen sich nach Entfernung/Aufwand.
Gerne sind wir Ihnen bei der Zusammenstellung auch behilflich – telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung.
Verlängerungen von Pauschalen
Stundenweise Verlängerungen von Miet-/Getränke Pauschalen in den Locations:
Die zur Berechnung genutzte Personenzahl der Verlängerungsstunden, erfolgt auf Grundlage der in der Bestellung angegebenen Personenanzahl. Eine nachträgliche Änderung ist nicht umsetzbar.
Werbung und Mailings
Mit Abgabe Ihres Angebotes und Übermittlung Ihrer Daten an uns, behalten wir uns vor diese bis auf Widerruf Ihrerseits zu Werbezwecken zu nutzen. Werbezwecke unsererseits umfassen hierbei Mitteilungen über elektronische Briefe (E-Mails) mit Inhalten zu aktuellen Angeboten, Speisekarten und Mitteilungen zu Sonderaktionen. Wir nehmen Ihre Zeit ernst und sind uns bewusst, dass es täglich eine Flut von Mitteilungen in elektronischer Form gibt. Daher halten wir unsere Mitteilungen so gering wie möglich und reduzieren diese auf ein begrenztes Minium von einer Werbemitteilung pro Kalendermonat oder 12 Stück pro Jahr. Ein Widerruf der werbebezogenen Datenübermittlung bedingt hierbei nicht den geschäftsbezogenen Datenaustausch.
Nutzung einer Location
Die Örtlichkeiten sind so zu verlassen, wie sie vom Mieter vorgefunden wurden. Reis, Konfetti & ähnliches ist nicht erlaubt – bei Zuwiderhandlungen stellen wir die Reinigungskosten durch einen externen Dienstleister dem Mieter nachträglich in Rechnung. Alle zusätzlichen Verunreinigungen und/oder Beschädigungen werden dem Mieter berechnet. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, im Innen- & Außenbereich ist untersagt.
Änderungen
Änderungen der Personenzahl/Speisenauswahl können, bei reinen Essensbestellungen und Kleinveranstaltungen, bis in der vorherigen Kalenderwoche vor dem Auslieferungstermin freitags 11 Uhr angenommen werden.
Die Planung der folgenden Kalenderwoche findet freitags ab 11 Uhr statt. Im Anschluss übermittelte Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
Ausnahme
Bei Großveranstaltungen (ab 100 Personen, Veranstaltungen mit Personal von Catering by Mohr, in eigener Location oder Partnerlocation) und Hochzeiten sind Anpassungen bis spätestens 14 Werktage vor der Veranstaltung möglich. Innerhalb der 14 Werktage ist eine Änderung/Anpassung nicht mehr möglich!
Lieferung/Lieferbedingungen
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden, bei der Bestellung angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Trotz großer Sorgfalt können Abweichungen, die wir nicht beeinflussen oder vertreten können, vom abgesprochenen Termin auftreten. Sollten wir dies absehen können, werden wir umgehend telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Angabe Ihrer Telefon- bzw. Mobilfunknummer bei der Bestellung ist daher sehr wichtig.
Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, z.B. Baustellen, Straßenfeste, Absperrungen, Märkte, lange Wege, Parkmöglichkeiten, mehr als zwei Etagen etc. müssen bei der Bestellung angegeben werden. Wir behalten uns vor, Ihnen einen eventuellen anfallenden Mehraufwand durch diese Gegebenheiten in Rechnung zu stellen.
Rückgabe/Abholung Leergut
Das Leergut ist spätestens drei (3) Werktage nach Auslieferung durch den Kunden bei Catering by Mohr GmbH & Co. KG vollständig zurückzubringen. Bitte vereinbaren Sie nach der Anlieferung telefonisch einen Rückgabetermin. Das Leergut ist frei von Speiseresten und vorgespült zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, den anfallenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Bei Zubuchung von Geschirr, Besteck etc. sind diese ohne Speisereste und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu sortieren.
Sollten Sie eine Abholung durch Catering by Mohr GmbH & Co. KG wünschen, sollten Sie dies bei Ihrer Bestellung angeben. Die Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung. Bitte achten Sie darauf, dass das Leergut/Geschirr zum vereinbarten Termin vollständig und frei von Speiseresten zur Abholung bereitsteht. Bei der Abholung durch Catering by Mohr GmbH & Co. KG fällt eine Abholpauschale an, die sich aus Aufwand und Kilometern berechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ihm zur Verfügung gestellte Mietsachen sorgfältig zu behandeln. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für die Mietsachen. Die Rücknahme nicht gespülten Leergutes erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Preise/Bezahlung
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserer Internetseite oder unseren Drucksachen. Die Lieferung ab 200,- € Bestellwert ist beim Catering by Mohr GmbH & Co. KG innerhalb Dortmund kostenfrei (Firmenkunden 200,- € Netto/Privatkunden 200,- € Brutto). Bei Bestellungen unter 200,- € oder außerhalb Dortmunds errechnen wir Ihnen gerne eine Lieferkostenpauschale abhängig vom Aufwand und der Entfernung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Bestellung zu einem abgesprochenen Termin persönlich abzuholen. Sämtliche angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Gesetzesänderungen behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar bei Rückgabe des Leerguts oder nach Absprache per Überweisung nach Rechnungsstellung.
Ausnahmen
Privatpersonen im Generellen sowie Firmenkunden, welche Veranstaltungen in unseren eigenen Locations durchführen, erhalten ca. 14 Tage vor Veranstaltung Ihre (vorläufige) Endrechnung, welche bis spätestens zum letzten Werktag vor Veranstaltung beglichen sein muss. Analog gilt dies für Hochzeiten, bei denen die vorläufige Endrechnung ca. 14 Tage vor Veranstaltung gestellt und unter Abzug der bis dato geleisteten Anzahlung bis spätestens zum letzten Werktag vor Veranstaltung beglichen sein muss.
Stornierungen
Sollten Sie ein Buffet aus persönlichen/firmeninternen Gründen stornieren müssen, werden wir Ihnen die Stornokosten entsprechend errechnen. Bereits entstandene Kosten wie z.B. Verwaltungsaufwand, Wareneinkäufe, Personalaufwand, Mieten, etc. müssen mit in Rechnung gestellt werden. Die Kosten sind je nach Auftragsaufwand und Stornierungszeitpunkt sehr individuell zu betrachten. Wir berücksichtigen hierbei die gesetzlichen Bestimmungen gem. BGB, damit der entstandene Schaden für beide Seiten vertretbar ist.
Hierbei gelten folgende Richtlinien:
Kleinveranstaltungen & Essensbestellungen *:
Großveranstaltungen- feiern (Firmen oder Privat) & Hochzeiten *:
* Großveranstaltungen ab 100 Personen und/oder Veranstaltungen mit gebuchtem Personal
und/oder Veranstaltungen in eigener oder in Partnerlocation und/oder Hochzeiten.
Reklamationen
Beschwerden sowie Beanstandungen sind am Tag der Veranstaltung direkt an die Serviceleitung zu melden. Wenn keine Serviceleitung vor Ort ist, leiten Sie Ihre Beschwerden, binnen zwei Werktagen, per Mail (zzgl. Fotos) an unser Büro weiter.
Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Veranstaltungen mit Barverkauf
Buchen Sie uns für Ihre Veranstaltung, auf der wir Ihre Kunden/Gäste mittels Barkasse bewirten sollen, muss von Ihnen ein Mindestumsatz i.H.v. 500,- € pro Veranstaltungstag sichergestellt werden. Wird diese Summe nicht erreicht, muss der fehlende Teil von Ihnen ausgeglichen werden.
Stornieren Sie Ihren Vertrag mit uns muss der fehlende Mindestumsatz i.H.v. 500,- € pro Veranstaltungstag komplett von Ihnen ausgeglichen werden, dies entspricht einer Mindeststornierungsgebühr von 500,- €. Reklamationen Fehlpositionen oder Mängel der Lieferung sind dem Auslieferungsfahrer direkt oder unmittelbar nach Feststellung telefonisch unter 0231 17 97 55 der Catering by Mohr GmbH & Co. KG mitzuteilen und per Fotos zu dokumentieren, damit wir die Gelegenheit für eine sofortige Nachbesserung haben. Spätere Reklamationen können wir nur noch zur Kenntnis nehmen, aber nicht weiterbearbeiten.
Bonität
Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren
Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eudsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/ oder scannen den QR-Code.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Catering by Mohr GmbH & Co. KG: Walter-Welp-Str. 10, 44149 Dortmund. Der Gerichtsstand ist Dortmund. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.
Hier finden Sie unsere AGB in PDF Form.
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